Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel)
  • Kopie des Führerscheines (Als Nachweis, dass sich eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren – bei Krankenkraftwagen seit einem Jahr – im Besitz befindet oder innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz befunden hat.)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nach § 19 FeV bei Beantragung für Krankenwagen 
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
    Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung 
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV, bei Erteilung oder wenn die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen soll
  • behördliches Führungszeugnis Belegart "O"(Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.)
  • Fachkundeprüfung

Dokumente

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