Belehrungen nach § 43 IfSG in Präsenz

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Bestimmte ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie unter anderem, bei welchen Krankheitszeichen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Außerdem müssen Sie auf der Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

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Ort / Zeitpunkt der Belehrung:
Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg