Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz.
Bitte beachten Sie:
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Personen unter 16 Jahren: Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen
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Personen unter 18 Jahren: Teilnahme nur mit ausgefüllter und unterschriebener Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Vollmacht Lebensmittelbelehrung
Die Belehrung erfolgt in Präsenz im Gesundheitsamt und wird in verschiedenen Sprachen angeboten.
Bitte wählen Sie oben rechts die Sprache aus! |