Änderung Halter-/Fahrzeugdaten

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Änderung Halter-/Fahrzeugdaten

Änderung der Fahrzeugdokumente

Namens- oder Adressänderung des eingetragenen Halters sowie Technikänderung des Fahrzeuges


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)          
  • Nachweis einer Prüforganisation über gültige Hauptuntersuchung
  • bei technischer Änderung: Gutachten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisationoder technischen Prüfstelle, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Bauartgenehmigung (ABG) für geänderte Fahrzeugteile
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Download Formular )
    • Erforderlich bei bisherigem Wohnsitz außerhalb des Landkreises Wittenberg ohne Halterwechsel und unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens. 

Identitätsnachweis für natürliche Personen

  • deutsche Staatsangehörigkeit: bereits geänderter Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • EU-Bürger: Ausweisdokument mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen

Identitätsnachweis für juristische Personen

  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug in Verbindung mit einem Briefkopf mit Absenderangabe
  • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: In diesen Fällen erkundigen Sie sich bitte unbedingt im Vorfeld per E-Mail unter kfz-zulassung@landkreis-wittenberg.de
  • Hinweis: Einverständniserklärung bei einer GbR ausgefüllt und von allen Gesellschaftern unterschrieben (Download Formular)


Ggf. Vollmacht, wenn Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Download Formular)

  • Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Als Identitätsnachweis des Vollmachtgebers (s. o.) ist eine gut lesbare Kopie ausreichend.
  • Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.







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