Verlust Fahrzeugbrief (ZB II)

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Verlust Fahrzeugbrief (ZB II)

Verlust Fahrzeugdokumente

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verlusterklärung oder Anzeige von der Polizei
  • Nachweis einer Prüforganisation über gültige Hauptuntersuchung


Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Erforderliche Unterlagen

Anzeigenaufnahme von der Polizei oder Abgabe einer Versicherung an Eides statt bei der Kfz-Zulassungsbehörde

  • Die eidesstattliche Versicherung gibt die Person ab, die die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat. Eine Abgabe vor einem Notar ist ebenso möglich.
  • Wichtige Hinweise: Zur Abgabe der Versicherung an Eides statt kann keine Vollmacht erteilt werden. Diese ist immer zwingend persönlich abzugeben. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 14 Tage) kann durch die Zulassungsbehörde ein Ersatzbrief ausgestellt werden. Hierzu ist eine erneute Vorsprache erforderlich.


Kennzeichenschild/-er

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer Prüforganisation über gültige Hauptuntersuchung
  • Anzeige von der Polizei bei Diebstahl (betrifft sowohl Diebstahl im In- und Ausland)
  • verbliebenes Kennzeichenschild zur Entstempelung, wenn nur ein Kennzeichenschild abhandengekommen ist

Identitätsnachweis für natürliche Personen

  • deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • EU-Bürger: Ausweisdokument mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen

Identitätsnachweis für juristische Personen

  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug in Verbindung mit einem Briefkopf mit Absenderangabe
  • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: In diesen Fällen erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld per E-Mail unter kfz-zulassung@landkreis-wittenberg.de
  • Hinweis: Einverständniserklärung bei einer GbR ausgefüllt und von allen Gesellschaftern unterschrieben (Download Formular)

Ggf. Vollmacht, wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint (Download Formular)

  • Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Als Identitätsnachweis des Vollmachtgebers (s. o.) ist eine gut lesbare Kopie ausreichend.
  • Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.

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