Zulassung/Umschreibung

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Zulassung/Umschreibung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
    • Sollte noch keine ZB II ausgestellt sein, dann ist das CoC-Dokument bzw. die nationale Datenbestätigung des Herstellers und zusätzlich ein Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung bzw. eines Kaufvertrages vorzulegen.
  • oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Ohne Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgt keine Zulassung Ihres Fahrzeuges (Ausnahme Elektroautomobile aufgrund Kfz-Steuerbefreiung). Bei abweichendem Kontoinhaber müssen zwei Unterschriften geleistet werden (Fahrzeughalter und Kontoinhaber). 
  • Ggf. bei Neufahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten:   
    • vollständige ausländische Fahrzeugpapiere, CoC-Dokument, ggf. Datenbestätigung
    • Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und ggf. Bestätigung, dass noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
    • Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden; alternativ: Bestätigung einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einer technischen Prüfstelle über die Identifikation des Fahrzeuges mit dem Antrag auf Zulassung 
    • Kaufvertrag oder Originalrechnung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

Identitätsnachweis für natürliche Personen

  • deutsche Staatsangehörigkeit : Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • EU-Bürger: Ausweisdokument mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen

Identitätsnachweis für juristische Personen

  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug in Verbindung mit einem Briefkopf mit Absenderangabe
  • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: In diesen Fällen erkundigen Sie sich bitte unbedingt im Vorfeld per E-Mail unter kfz-zulassung@landkreis-wittenberg.de
  • Hinweis: Einverständniserklärung bei einer GbR ausgefüllt und von allen Gesellschaftern unterschrieben (Download Formular)

Ggf. Vollmacht, wenn zukünftiger Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Download Formular)

  • Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Als Identitätsnachweis des Vollmachtgebers (s. o.) ist eine gut lesbare Kopie ausreichend.
  • Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.

Ggf. Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Vormundes bei minderjährigen Fahrzeughaltern (Download Formular)

  • Sollte der zukünftige Fahrzeughalter noch minderjährig sein, ist mit dem Zulassungsantrag die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Können die gesetzlichen Vertreter bei der Beantragung nicht anwesend sein, sind als Identitätsnachweis gut lesbare Kopien der Personalausweise ausreichend.


Umschreibung oder Wiederzulassung (gilt auch für Tageszulassung)

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis/Kaufvertrag bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • ggf. Gutachten gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wenn Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis fehlt
  • Nachweis einer Prüforganisation über gültige Hauptuntersuchung Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug zugelassen ist und das bisherige Kennzeichen
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug zugelassen ist und das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten werden soll
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Download Formular)
    • Ohne Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgt keine Zulassung Ihres Fahrzeuges (Ausnahme Elektroautomobile aufgrund Kfz-Steuerbefreiung). Bei abweichendem Kontoinhaber müssen zwei Unterschriften geleistet werden (Fahrzeughalter und Kontoinhaber). 
  • ggf. bei Gebrauchtfahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten:
    • vollständige ausländische Fahrzeugpapiere, CoC-Dokument, ggf. Datenbestätigung 
    • ausländische Kennzeichenschilder, falls Fahrzeug noch angemeldet ist 
    • ggf. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (z. B. bei PKW, deren erste Zulassung länger als drei Jahre zurückliegt)
    • Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden; alternativ: Bestätigung einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einer technischen Prüfstelle über die Identifikation des Fahrzeuges mit dem Antrag auf Zulassung
    • Kaufvertrag oder Originalrechnung

Identitätsnachweis für natürliche Personen

  • deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • EU-Bürger: Ausweisdokument mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen

Identitätsnachweis für juristische Personen

  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug in Verbindung mit einem Briefkopf mit Absenderangabe
  • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: In diesen Fällen erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld per E-Mail unter kfz-zulassung@landkreis-wittenberg.de
  • Hinweis: Einverständniserklärung bei einer GbR ausgefüllt und von allen Gesellschaftern unterschrieben (Download Formular) 

Ggf. Vollmacht, wenn zukünftiger Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Download Formular)

  • Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Als Identitätsnachweis des Vollmachtgebers (s. o.) ist eine gut lesbare Kopie ausreichend.
  • Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.

Ggf. Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Vormundes bei minderjährigen Fahrzeughaltern (Download Formular) 

  • Sollte der zukünftige Fahrzeughalter noch minderjährig sein, ist mit dem Zulassungsantrag die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Können die gesetzlichen Vertreter bei der Beantragung nicht anwesend sein, sind als Identitätsnachweis gut lesbare Kopien der Personalausweise ausreichend.

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